KI-Gesetz der EU: neuer Standard oder morgen schon veraltet?
Die Europäische Union hat das weltweit erste KI-Gesetz beschlossen, mit dem Ziel, einheitliche Regelungen für die Nutzung von KI zu schaffen. Es steht für den Schutz von Grundrechten und gesellschaftlichen Werten und soll die Förderung von Innovationen sicherstellen.
Die Regeln gelten für alle, die KI-Systeme innerhalb der EU entwickeln, anbieten oder nutzen und greifen u. a. beim Einsatz in der Videoüberwachung, Spracherkennung oder der Auswertung von Finanzdaten. Hierbei entscheidend: KI-Systeme müssen von Menschen überwacht werden, nicht nur von anderen Technologien.
Die EU setzt Maßstäbe. Doch es bleiben Fragen offen, während sich KI konstant weiterentwickelt und Vorschriften altern. Kritische Stimmen fürchten ein langsames Innovationstempo und Belastungen für kleine Unternehmen durch umfangreiche Regularien und potenzielle Risiken. Positive Anreize bietet das Gesetz dagegen durch die Schaffung von Vertrauen in KI, die Förderung von KI-basierten-Innovationen und die Vereinheitlichung von Wettbewerbsbedingungen in der EU.
Es ist an den Unternehmen, eingesetzte KI und Compliance-Anforderungen kontinuierlich zu prüfen und flexibel auf Veränderungen zu reagieren. Dabei bleibt zu hoffen, dass die gesetzten Standards Europa als technologischen Standort nachhaltig stärken und Unternehmen wie Photocad die Vorteile von KI zukünftig zum Nutzen Aller gewinnbringend einsetzen können.